Translater:


Die Zensur der Medien bei der Auswahl der Nachrichten!

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Wie aber gehen die Medien mit dieser Freiheit um? Vor allem, was die Auswahl der Nachrichten betrifft?
Kann es sein, dass von manchen meinungbildenden Redaktionen bewusst unliebsame Nachrichten unterschlagen werden?

So wie zum Beispiel gestern, am 16. August 2018? Da wurde frühmorgens in Offenburg ein junger Arzt niedergestochen. Von einem 26jährigen Somalier, einem Asylbewerber. War diese Tat den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern auch nur eine klitzekleine Meldung wert? Ich jedenfalls habe davon, obwohl ich nachmittags und abends mehrere Fernsehnachrichten verfolgt habe, nichts mitbekommen. Übrigens fand ich auch in meiner Tageszeitung am nächsten Morgen keinen Hinweis auf die Bluttat. Es war, als hätte es diese Tragödie nie gegeben! Ist vielleicht die Tötung eines Arztes durch einen Flüchtling inzwischen etwas derart Alltägliches, dass man darauf nicht mehr eingehen muss?

Stattdessen wurde gestern Abend in den Fernsehnachrichten ausführlich über die unrechtmäßige Abschiebung des Tunesiers Sami A. (dem ehemaligen Leibwächter von Bin Laden) berichtet. Diesem Asylanten, der seit über 20 Jahren von deutscher Sozialhilfe lebt und als potentieller Terrorist gilt, war also bitter unrecht geschehen. In der Spätausgabe der heute-Sendung wurde der Fall an erster Stelle über 15 lange Minuten abgehandelt.
Wird bei der Auswahl der Nachrichten mit zweierlei Maß gemessen? Der Verdacht drängt sich jedenfalls auf.

Ja sicher, es ging bei Sami A. auch um die deutsche Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Gerichte. Aber die stellt niemand infrage. Obwohl doch inzwischen jedermann spüren muss, dass mit unserem Rechtsstaat irgendwas nicht mehr stimmt, dass er in vielen Bereichen nahezu hilflos agiert. Weil eben Richter Gesetze befolgen müssen, selbst wenn sie widersprüchlich sind, die Sicherheit der Bürger oder des Staates gefährden oder dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden der breiten Bevölkerung widersprechen.

Sich immer nur blindlings auf den Rechtsstaat berufen scheint mir indes recht heikel. Denn das haben die Richter in der Nazizeit auch getan, auch die beriefen sich bei ihren Urteilen auf den Rechtsstaat. Wohl wissend, dass alle Gesetze nur von fehlbaren Menschen erdacht wurden. Die heute übliche göttliche Verehrung dieser Gesetze (vor allem der Grundgesetze) halte ich jedenfalls, auch angesichts der zahlreichen Interpretationsmöglichkeiten, für problematisch.

 

Befehl und Gehorsam
Streng genommen beruht unsere Justiz auf dem Prinzip Befehl und Gehorsam. Die Gesetze bilden die Vorgaben (Befehle), nach denen geurteilt werden muss. Die Präsidentin des NRW-Oberverwaltungsgerichtes erklärte, dass der Staat sogar die Rechte derjenigen schützt, die den Rechtsstaat selbst nicht achten. Demnach muss also, so verstehe ich das jedenfalls, der Staat auch die Rechte derjenigen schützen, die den Rechtsstaat vernichten wollen. Das ist krass und beklemmend zugleich. Das ist in meinen Augen eine Art Kadavergehorsam. Der Staat schützt über die Justiz seine Totengräber (Terroristen) bis zum eigenen Untergang bzw. bis zu seiner Selbstzerstörung.

 

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Anmerkung: Der Sinn einzelner Thesen erschließt sich oft erst im Zusammenhang mit anderen Artikeln des Autors. In einem einzelnen Aufsatz können nicht jedesmal alle Hintergründe und Grundsatzüberlegungen erneut eingeflochten werden.

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© Manfred Julius Müller (unabhängiger, parteiloser Wirtschaftsanalyst und Zukunftsforscher). Erstveröffentlichung August 2018